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Rsp-Änderung: Verfahrensunterbrechung nach § 7 IwO bei Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2022/2856ÖBA 2022, 775 Heft 10 v. 15.10.2022

https://doi.org/10.47782/oeba202210077501

§ 7 IO.

Gemäß § 7 Abs 1 IO werden alle anhängigen Rechtsstreitigkeiten unterbrochen, in denen der Schuldner Kläger oder Beklagter ist. Das gilt auch für die Eröffnung eines Sanierungsverfahrens mit Eigenverwaltung.

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