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Regelungen des EStG betreffend den Ausschluss des Ausgleichs von Verlusten aus Kapitalvermögen sind verfassungskonform.

RechtsprechungÖffentlich-rechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Mathis FisterÖBA 2021/58ÖBA 2021, 654 Heft 9 v. 15.9.2021

https://doi.org/10.47782/oeba202109065401

§ 18 Abs 6 EStG 1988, § 27 Abs 8 Z 4 EStG 1988, § 27a Abs 4 Z 2 EStG 1988

Die Regelungen des § 27 Abs 8 Z 4 EStG 1988 betreffend den Ausschluss des Ausgleichs von Verlusten aus Kapitalvermögen und § 18 Abs 6 EStG 1988 betreffend den Ausschluss des Verlustabzugs solcher Einkünfte sowie des § 27a Abs 4 Z 2 EStG 1988 betreffend das Verbot des Ansatzes von Anschaffungsnebenkosten verstoßen nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art 7 B-VG).

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