Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) leitete am 26.7.2021 eine Konsultation zu technischen Regulierungsstandards (RTS) zu Kriterien für die Ermittlung von Schattenbankunternehmen ein. Die gegenständlichen RTS werden mandatiert von Art. 394 Abs. 4 CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ) idF. CRR2 (Verordnung (EU) 2019/876 ) und legen Kriterien für die Ermittlung von Schattenbankunternehmen für die Zwecke der Meldung von Großkrediten fest. Für die Meldung von Großkrediten sind iSd. CRR idF. CRR2 u.a. die zehn größten Risikopositionen gegenüber Schattenbankunternehmen, die außerhalb des Regulierungsrahmens Banktätigkeiten ausüben, auf konsolidierter Basis anzugeben.