https://doi.org/10.47782/oeba202107050801
Von Nicolas Raschauer und Thomas Stern (Hrsg.) 1. Auflage 2021, 624 Seiten, gebunden. Linde international, 2021. ISBN 978-3-7143-0356-8; € 98,-
Der im letzten Jahr mit ziemlichem Getöse bekannt gewordene Fall der Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG hat gerade in Österreich ein bankaufsichtsrechtliches Thema wieder in den Mittelpunkt gerückt, das oftmals mit einer Diskretion behandelt wird, die aufgrund dessen Bedeutung nahezu verblüffend ist, nämlich die Einlagensicherung. Gerade in der Vergangenheit gab es immer wieder Fälle, in denen die Einlagensicherung in Österreich aktiv werden musste, seien es die Konkurse von BHI-Bank 1995, Diskont Bank 1998, Riegerbank 1998 oder Trigon Bank 2001 sowie die Insolvenz der Anglo Austrian AAB 2020 und eben die burgenländische Commerzialbank Mattersburg. Hinzukommt, dass das System der Einlagensicherung aufgrund von EU-Vorgaben1) regulatorisch und strukturell neu aufgesetzt wurde. In Österreich wurden diese EU-Vorgaben vor allem im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG)2) umgesetzt. Strukturell führte der damit verbundene Systemwechsel auch dazu, dass die fünf traditionellen sektoralen Einlagensicherungseinrichtungen3) seit 1.1.2019 einem neuen System, bestehend aus der Einlagensicherung AUSTRIA GesmbH sowie der Sparkassen Haftungs GmbH, gewichen sind.4) Dies hat seinen Grund darin, dass grundsätzlich nicht mehr sektorale Systeme, sondern ein (vorfinanzierter) Sicherungsfonds im Anlassfall – wie aktuell auch bei der Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG auch medial verfolgt – aktiv wird, wobei grundsätzlich Einlagen (auf Bankkonten, Sparbüchern und Bauspareinlagen) bis € 100.000 gesichert sind. Die Umstellung auf das neue System bedurfte einer jahrelangen Vorbereitungszeit, weshalb es erst mit Anfang 2019 aktiviert wurde und seine Endausbaustufe erst 2024 erreichen wird. Bis dahin gibt es staatliche Haftungen.