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Börsestrafrecht aus trüber Quelle1)1)Was den bewusst plakativ gewählten Titel dieses Beitrages angeht, erschien mir eine Anlehnung an Schwarz/Löschnigg, Arbeitsrecht aus trüber Quelle – Eine kritische Betrachtung der jüngsten Gesetzgebung, ÖJZ 1994, 217, geeignet.

Berichte und AnalysenPriv.-Doz. MMag. Dr. Martin OppitzÖBA 2021, 469 Heft 7 v. 15.7.2021

Verletzungen der börsegesetzlichen Beteiligungstransparenzvorschriften sind zivilrechtlich2)2)S dazu nur Oppitz, GesRZ 2020, 318 ff. und verwaltungsstrafrechtlich sanktioniert. Der vorliegende Beitrag zeigt legistische Defizite in der Formulierung der Verwaltungsstraftatbestände auf.

Stichwörter: Bestimmtheitsgebot, Beteiligungspublizität, Börsegesetz, Kumulierungsverbot, Legalitätsprinzip, Transparenzrichtlinie, Verwaltungsstrafrecht.

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