Verletzungen der börsegesetzlichen Beteiligungstransparenzvorschriften sind zivilrechtlich2) und verwaltungsstrafrechtlich sanktioniert. Der vorliegende Beitrag zeigt legistische Defizite in der Formulierung der Verwaltungsstraftatbestände auf.
Stichwörter: Bestimmtheitsgebot, Beteiligungspublizität, Börsegesetz, Kumulierungsverbot, Legalitätsprinzip, Transparenzrichtlinie, Verwaltungsstrafrecht.