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Zur Verständigung von Anlegern durch Entschädigungseinrichtungen.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2021/2751ÖBA 2021, 429 Heft 6 v. 15.6.2021

https://doi.org/10.47782/oeba202106042901

§§ 75, 76 WAG 2007.

Gemäß Art 9 Abs 1 Anlegerentschädigungs-RL muss ein Entschädigungssystem "geeignete Maßnahmen" umfassen, um Anleger über Insolvenzeröffnungen zu unterrichten. Keine vom OGH aufzugreifende Fehlbeurteilung ist die Ansicht, die Veröffentlichung der Konkurseröffnung in der Ediktsdatei und Einschaltungen auf der Homepage der Entschädigungseinrichtungen seien "geeignete Maßnahmen". Eine Pflicht zur individuellen Verständigung der Anleger ist weder in der RL noch im österreichischen Recht festgelegt.

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