https://doi.org/10.47782/oeba202106042501
§ 3 IO.
Eine Verpflichtung für Nichtunternehmer zur regelmäßigen Kontrolle ihrer Vertragspartner auf deren mögliche Insolvenz vor einer Zahlung ist grundsätzlich abzulehnen. Eine Sorgfaltspflichtverletzung kann vielmehr nur angenommen werden, wenn im Einzelfall konkrete Umstände hinzutreten, die auch für einen Nichtunternehmer die Annahme der Insolvenz des Vertragspartners nahelegen, und wenn dessen ungeachtet zumutbare Nachforschungen unterlassen werden.