Steuerrechtliche Anerkennung pauschaler Wertberichtigungen
Durch intensive gemeinsame Bemühungen noch im Dezember 2020 durch einen Abänderungsantrag zum COVID-19 Steuermaßnahmengesetz konnte die lange erwartete steuerliche Anerkennung pauschaler Wertberichtigungen erreicht werden. Das bisher in § 6 Z 2 lit. A vorletzter Satz EStG normierte generelle Verbot der pauschalen Wertberichtigung entfällt. Pauschale Wertberichtigungen werden daher unter gewissen Voraussetzungen zulässig sein.