Am 1.3.2021 veröffentlichte die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) einen Entwurf technischer Durchführungsstandards für die aufsichtliche Offenlegung zu ESG (environmental, social, governance)-Risiken. Hintergrund stellt die in der CRR2 (Verordnung (EU) 2019/876 ) enthaltene Verpflichtung für Institute dar, Informationen zu ESG-Risiken ab 28.6.2022 offenzulegen. Die Offenlegungsstandards sollen eine hohe Vergleichbarkeit der ESG-Performance von Instituten sicherstellen und dadurch die Marktdisziplin in diesem Bereich fördern. Die vorliegenden Durchführungsstandards regeln die Details dieser Säule-III-Offenlegungen und erweitern somit die ab Juni 2021 geltenden Durchführungsstandards für die Offenlegung durch Institute in Bezug auf Informationen nach Titel II und III von Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR).