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7. Sonstige Themen

NewslineDr. Franz RudorferÖBA 2021, 297 Heft 5 v. 15.5.2021

Homeoffice – Was Unternehmen beachten müssen

Am 25.3.2021 wurde die Neuregelung zum Homeoffice im Nationalrat beschlossen. Das Gesetz trat mit 1.4.2021 in Kraft. Unternehmen müssen prüfen, ob sie die bestehenden Homeoffice-Vereinbarungen bzw. -Regelungen anpassen müssen.

Mit dem 2. COVID-19-Steuermaßnahmengesetz wurden insbesondere Maßnahmen für die ertragssteuerliche Behandlung des Homeoffice – befristet bis 2023 – eingeführt, wie z.B.:

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