Homeoffice – Was Unternehmen beachten müssen
Am 25.3.2021 wurde die Neuregelung zum Homeoffice im Nationalrat beschlossen. Das Gesetz trat mit 1.4.2021 in Kraft. Unternehmen müssen prüfen, ob sie die bestehenden Homeoffice-Vereinbarungen bzw. -Regelungen anpassen müssen.
Mit dem 2. COVID-19-Steuermaßnahmengesetz wurden insbesondere Maßnahmen für die ertragssteuerliche Behandlung des Homeoffice – befristet bis 2023 – eingeführt, wie z.B.: