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5. Zahlungsverkehr

NewslineDr. Franz RudorferÖBA 2021, 294 Heft 5 v. 15.5.2021

EU-Kommission – Konsultationen zu Instant Payments / FRIST 17.5.2021

Die EU-Kommission hat zwei Konsultationen zu Instant Payments gestartet. In der Retail Payments Strategy hatte die EU-Kommission Ende 2020 noch u. a. die unzureichende Abdeckung von SEPA-Echtzeitzahlungen bemängelt. Insbesondere würde gegen die SEPA-Verordnung verstoßen, nach der in mindestens der Hälfte der EU-Länder 50% der Institute Echtzeitzahlungen unterstützen müssen. Die Übergangszeit von drei Jahren verstrich am 21.11.2020. Die EU-Kommission hatte in der Retail Payments Strategy noch eine regulatorische Verpflichtung von Echtzeitzahlungen bis Ende 2021 angekündigt, was nun wieder revidiert wurde. Eine kurzfristige legislative Initiative ("Quick Fix") sei nicht mehr geplant, sodass SEPA-Echtzeitzahlungen voraussichtlich nicht mit Ende 2021 verpflichtend von Instituten unterstützt werden müssen. Es wird wohl nun ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren eingeleitet, dem diese zwei Konsultationen vorangehen.

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