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Wirkung eines Konkurseröffnungsbeschlusses über ein Kreditinstitut.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2021/2735ÖBA 2021, 274 Heft 4 v. 15.4.2021

https://doi.org/10.47782/oeba202104027401

§§ 69, 70, 71, 71c, 79 IO.

Trotz Aufhebung des Konkurseröffnungsbeschlusses und der Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanzen bleiben die Wirkungen der Konkurseröffnung aufrecht, bis der Eröffnungsantrag rechtskräftig ab- oder zurückgewiesen wurde. Führt die Verfahrensergänzung zum Ergebnis, dass die Voraussetzungen für die Konkurseröffnung sehr wohl vorliegen, so hat das ErstG nicht einen neuen Konkurseröffnungsbeschluss zu fassen, sondern auszusprechen, dass die Wirkungen der ursprünglichen Konkurseröffnung aufrecht bleiben.

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