Novelle Kontenregister-Gesetz und Finanzmarkt-Geldwäschegesetz
Die Novelle von KontRegG und FM-GwG, mit der u.a. Schließfächer in das Kontenregister aufgenommen werden und ein Informationsaustausch zwischen Geldwäsche-Verpflichteten sowie ein Transaktionsmonitoring auf Basis künstlicher Intelligenz eingeführt wird, wurde am 21. Jänner im Nationalrat beschlossen, nachdem sie im Dezember an der notwendigen 2/3-Mehrheit gescheitert war. Im WiEReG wurde nunmehr in Ergänzung zu den Inhalten der Regierungsvorlage eine Regelung aufgenommen, wonach Gesellschaften aus Drittländern, die Grundstücke in Österreich erwerben, der WiEReG-Meldepflicht unterliegen.