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2. Bankenaufsicht

NewslineDr. Franz RudorferÖBA 2021, 212 Heft 4 v. 15.4.2021

Basel IV

Die Frist für die Umsetzung wurde vom Basler Ausschuss bekanntlich von 2022 auf 2023 verschoben. Diese Verschiebung der Umsetzung von Basel IV erfolgte in einer Phase, in der Dauer und Folgen der Pandemie noch nicht abschätzbar waren. Unbeschadet der gravierenden wirtschaftlichen Folgen von COVID-19 beharrt der Basler Ausschuss auf einer Umsetzung bis 1.1.2023. Die EU-Kommission arbeitet final an Legislativvorschlägen für die Umsetzung in der EU (Vorlage 2. HJ 2021). Bei Beteiligungen von IPS und innerhalb von Gruppen wird das Regime wohl wie bisher beibehalten, bei Industriebeteiligungen zeichnet sich zumindest ein Grandfathering ab, eine generelle Ausnahme vom erhöhten Risikogewicht ist weniger realistisch. BM Blümel hat hier nochmals Kontakt mit der Kommissarin und der portugiesischen Ratspräsidentschaft aufgenommen und auf die Wichtigkeit unseres Beteiligungsanliegens sowie der anderen zentralen Anliegen wie z.B Outputfloor hingewiesen.

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