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Zur Auslegung einer Bankgarantie.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2021/2728ÖBA 2021, 199 Heft 3 v. 15.3.2021

https://doi.org/10.47782/oeba202103019901

§§ 880a, 914, 915 ABGB.

Ist der Wortlaut einer Garantieerklärung nicht eindeutig, ist nach § 914 ABGB auch auf die Absicht der Parteien Bedacht zu nehmen und der Vertrag so auszulegen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht. Mangels feststellbarer Parteienabsicht ist auf § 915 ABGB zurückzugreifen, wobei die Auslegung zu Lasten desjenigen geht, der die Garantie formuliert hat (hier: Verwendung eines Musters des Begünstigten durch die Bank).

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