Das Spendenwesen nimmt in Österreich traditionell eine wichtige Stellung ein. Große Bedeutung kommt hierbei Spendenorganisationen zu, die Geldbeträge von Spendern sammeln und dann nach definierten Zwecken verteilen oder vorbestimmten Empfängern zukommen lassen. Der vorliegende Beitrag untersucht das zivilrechtliche Verhältnis zwischen den beteiligten Personen und geht der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen die Übermittlung einer Geldspende als Erbringung des Zahlungsdiensts des Finanztransfergeschäfts iSd ZaDiG 2018 bzw der PSD II zu beurteilen ist.