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7. Sonstige Themen

NewslineDr. Franz RudorferÖBA 2021, 148 Heft 3 v. 15.3.2021

Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht

In diesem Bereich wurden noch im Dezember 2020 folgende Änderungen vorgenommen:

Da sich die seit Anfang 2018 mögliche vereinfachte elektronische GmbH-Gründung nach § 9a GmbHG in der Praxis bewährt hat, wird diese unbefristet weitergelten.Aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie wird das Zustandekommen eines Sanierungsplans im Rahmen eines Insolvenzverfahrens erleichtert. Dabei wird die Zahlungshöchstfrist um ein Jahr auf drei Jahre verlängert.

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