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Geschäftsbedingungen, nach denen die Haftung für Schäden durch Abhebung oder Zahlvorgänge, die ein Fremder mit der NFC-Funktion einer Bankkarte vornimmt, ausgenommen sind, sind unwirksam, sofern der Bankkunde den Verlust seiner Karte bei der Bank zuvor angezeigt hat.

RechtsprechungEuropäischer Gerichtshof (EuGH) und Gericht 1. Instanz (EuG)Hon.-Prof. Dr. Bernhard KochÖBA 2021/105ÖBA 2021, 123 Heft 2 v. 15.2.2021

https://doi.org/10.47782/oeba202102012301

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