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Zur Ersetzung des CHF-Libor durch den SARON Compound Index SAR3MC in laufenden Verbraucherkreditverträgen nebst einigen Überlegungen zur ergänzenden Vertragsauslegung1)1)Erweiterte Fassung des auf dem Bankrechtsforum 2020 gehaltenen Vortrags; der Arbeit liegt ein Gutachtensauftrag der Bundessparte Bank und Versicherung der Wirtschaftskammer Österreich zugrunde.

AbhandlungenUniv.-Prof. Dr. Georg GrafÖBA 2021, 87 Heft 2 v. 15.2.2021

Ab Ende 2021 sollen LIBOR-Zinssätze nicht mehr zur Verfügung stehen, daher auch nicht mehr der in der Praxis oft im Rahmen von Zinsgleitklauseln verwendete 3M CHF-LIBOR. Jankowitsch/Pichler sind in einer für die Bundessparte Bank und Versicherung der Wirtschaftskammer Österreich erstellten Untersuchung2)2)Nachfolge des CHF-LIBOR Referenzzinssatzes – Abrufbar unter: https://bach.wu-wien.ac.at/d/research/results/97706/ . der Frage nachgegangen, ob es andere vergleichbare Indexwerte gibt, die an Stelle des 3M CHF-LIBOR treten könnten. Ihrem Befund nach kommt als Ersatzwert primär der SARON Compound Index SAR3MC in Frage. Die folgenden Überlegungen untersuchen, inwieweit in laufenden Verbraucherkreditverträgen eine Ersetzung des 3M CHF-LIBOR durch den SAR3MC möglich ist.

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