vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Grundbuchseintragung aufgrund ausländischen Beglaubigungsvermerks.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2021/2722ÖBA 2021, 62 Heft 1 v. 15.1.2021

https://doi.org/10.47782/oeba202101006201

§§ 8, 26, 27, 31, 33, 35 GBG.

Eine Einverleibung kann nur aufgrund öffentlicher Urkunden und aufgrund von Privaturkunden geschehen, bei denen die Unterschriften der Parteien gerichtlich oder notariell beglaubigt sind und der Beglaubigungsvermerk bei natürlichen Personen auch das Geburtsdatum enthält. Mangels gegenteiliger Regelung in einem Staatsvertrag gilt das auch dann, wenn die Privaturkunden im Ausland errichtet und beglaubigt wurden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!