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2. Bankenaufsicht

NewslineDr. Franz RudorferÖBA 2021, 4 Heft 1 v. 15.1.2021

Basel IV

Die Frist für die Umsetzung wurde vom Basler Ausschuss von 2022 auf 2023 verschoben. Diese Verschiebung der Umsetzung von Basel IV erfolgte in einer Phase, in der Dauer und Folgen der Pandemie noch nicht abschätzbar waren. Unbeschadet der gravierenden wirtschaftlichen Folgen von COVID-19 beharrt der Basler Ausschuss auf einer termingerechten Umsetzung bis 1.1.2023. Dem Vernehmen nach arbeitet die EU-Kommission an Legislativvorschlägen für die Umsetzung in der EU. (Vorlage 1. Quartal 2021). Ende August hat die Kommission (DG FISMA) im Lichte der COVID-19-Pandemie ein neues Impact Assessment von EBA angefordert, das die EBA bis 30.1.2020 an die Kommission zu übermitteln hat. Bei Beteiligungen von IPS und innerhalb von Gruppen wird das Regime wohl wie bisher beibehalten, bei

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