https://doi.org/10.47782/oeba202112090601
§§ 862, 880a, 914, 915 ABGB.
Die Garantie ist unwirksam, wenn bereits im Zeitpunkt ihrer Ausstellung kein identifizierbarer Begünstigter vorhanden ist.
https://doi.org/10.47782/oeba202112090601
§§ 862, 880a, 914, 915 ABGB.
Die Garantie ist unwirksam, wenn bereits im Zeitpunkt ihrer Ausstellung kein identifizierbarer Begünstigter vorhanden ist.