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Botschaft als Garantiebegünstigte.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2021/2791ÖBA 2021, 906 Heft 12 v. 15.12.2021

https://doi.org/10.47782/oeba202112090601

§§ 862, 880a, 914, 915 ABGB.

Die Garantie ist unwirksam, wenn bereits im Zeitpunkt ihrer Ausstellung kein identifizierbarer Begünstigter vorhanden ist.

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