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Rechtshandlungen des Schuldners nach Insolvenzeröffnung.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2021/2789ÖBA 2021, 904 Heft 12 v. 15.12.2021

https://doi.org/10.47782/oeba202112090401

§§ 1, 3, 27 IO.

Für die Unwirksamkeit von Rechtshandlungen des Schuldners nach Insolvenzeröffnung ist die Befriedigungstauglichkeit keine Voraussetzung.

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