FMA-Rundschreiben Vergütung
Das FMA-Rundschreiben zur Vergütung wird als Konsequenz der neuen EBA-Vergütungs-Leitlinien gerade überarbeitet und an die Vorgaben der EBA-Leitlinien angepasst. Insbesondere werden die Rundschreibens-Bestimmungen zu §§ 39 Abs. 2, 39b und 39c BWG über Grundsätze der Vergütungspolitik und Praktiken aktualisiert. Weiters werden seitens FMA zusätzliche Erklärungen und Erläuterungen eingefügt, die sich aus der laufenden Aufsichtspraxis als erforderlich herausgestellt haben (z.B. Grundprinzip der Vergütungsbestimmungen, Unterscheidung zwischen fixer und variabler Vergütung, Leistungskriterien und Dokumentationspflicht). Das Ziel des Rundschreibens bleibt, den Mitarbeitern in den Kreditinstituten eine Orientierungshilfe zu bieten und damit den Einstieg in die Materie zu erleichtern. Das Rundschreiben wird keine neuen Anforderungen enthalten, die sich nicht auch schon bisher aus dem Gesetz (i. V. m. EBA-Guidelines) ergeben haben. Mit relevantem Mehraufwand aus dem überarbeiteten Rundschreiben ist daher grundsätzlich laut FMA nicht zu rechnen. Der Beginn der Begutachtung ist für Ende November, Anfang Dezember geplant.