Bisher war es gängige Praxis in Banken und Sparkassen in Deutschland, dass Änderungen der AGB und Entgelterhöhungen über den Mechanismus der Zustimmungsfiktion massengeschäftstauglich umgesetzt wurden. In der Praxis hat der Bankkunde ein Schreiben mit den angestrebten Änderungen erhalten, entweder per Papier, per PDF im Online-Banking oder auch als Information auf dem Kontoauszugsdrucker. Hat er dem Vorgehen nicht binnen der gesetzten Frist widersprochen, wurde die Neuregelung bzw. die Erhöhung der Entgelte Vertragsbestandteil.