EuGH-Entscheidung zu vorzeitiger Kreditrückzahlung
Der EuGH hat sich in der Entscheidung "Lexitor" vom Herbst 2019 mit den Folgen einer vorzeitigen Kreditrückzahlung eines Kreditnehmers beschäftigt. Er entschied, dass der Verbraucher bei vorzeitiger Rückzahlung das Recht auf die Ermäßigung sämtlicher ihm auferlegten Kosten hat. Dazu sollen auch laufzeitunabhängige Kosten wie zum Beispiel eine zu Beginn gezahlte Bearbeitungsgebühr oder eine Vermittlungsprovision zählen. Aus diesem Grund wird das VKrG und HIKrG novelliert werden. Die Bundessparte ist seit Herbst letzten Jahres bemüht, eine pragmatische Gesetzesanpassung insofern zu erreichen, als basierend auf dem EuGH-Urteil maximal eine rückwirkende Anpassung des VKrG für normale Verbraucherkredite erfolgen soll. Die EuGH-E betraf auch nur die Verbraucherkredit-RL und nicht die Wohnimmobilienkredit-RL. Weiters wird versucht einen Entfall der Deckelung der Vorfälligkeitsentschädigung zu erreichen.