vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Höhe und Verjährung von Vergütungszinsen

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2020/2681ÖBA 2020, 504 Heft 7 v. 15.7.2020

§§ 877 1000, 1333, 1480, 1487, 1489 ABGB.

Der Bereicherungsschuldner hat, auch wenn er redlich ist, die mit dem gesetzlichen Zinssatz pauschalierte Nutzung eines von ihm zu erstattenden Geldbetrags unabhängig vom Eintritt des Verzugs herauszugeben ("Vergütungszinsen"). Der diesbezügliche Anspruch des Bereicherungsgläubigers verjährt in drei Jahren ab der objektiven Möglichkeit der Rechtsausübung, dh auch dann, wenn der Gläubiger in

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!