Als Reaktion auf die wirtschaftlichen und finanziellen Belastungen durch COVID-19 hat die Europäische Kommission am 28.04.2020 dringende und ihrer Meinung nach zielgerichtete Änderungen der EU-Eigenkapital-Verordnungen (EU) 575/2013 – CRR – und (EU) 2019/876 – CRR2 – vorgeschlagen (in der Folge als "CRR" bezeichnet).