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Der "zurechenbaren" natürlichen Person stehen im Strafverfahren gegen die juristische Person die Beschuldigtenrechte durchgehend zu

RechtsprechungÖffentlich-rechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. Dr. Karl StögerÖBA 2020/247ÖBA 2020, 216 Heft 3 v. 15.3.2020

§ 32 Abs 1 VStG

§ 50 VwGVG

§ 22 Abs 6 Z 2 FMABG

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