Nach dem EuGH-Urteil Lexitor haben Verbraucher – bei vorzeitiger Kreditrückzahlung – ein Recht auf Ermäßigung sämtlicher, dh auch der laufzeitunabhängigen Kosten. Nationale Gerichte haben nunmehr dieses Urteil in der Rechtsfindung zu beachten, dürfen aber nicht contra legem entscheiden. Nach Ansicht des Autors lassen sich die Vorgaben des EuGH-Urteils im nationalen Recht – im Rahmen einer richtlinienkonformen Auslegung des § 16 Abs 1 VKrG – erreichen, ohne gegen den Contra-legem-Grundsatz zu verstoßen.