Mit der gegenständlichen Leitlinie legt die Europäische Zentralbank (EZB) eine einheitliche Erheblichkeitsschwelle mit absoluten und relativen Bezugsgrößen für weniger bedeutende Institute (Less Significant Institutions – LSIs) fest. Die EZB möchte so die Konsistenz und gleiche Rahmenbedingungen für alle LSIs gewährleisten.