Pan-europäisches Pensions-Produkt (PEPP)
Die Verordnung über ein Paneuropäisches privates Pensionsprodukt (PEPP) sieht vor, dass "Anbieter von Altersvorsorgeprodukten künftig europaweit ein einfaches und innovatives privates Altersvorsorgeprodukt, das EU-weit einheitliche Merkmale aufweist, anbieten können sollen".