Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP)
Die Verordnung über ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP) wurde am 25.7.2019 im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht. Die Verordnung sieht vor, dass "Anbieter von Altersvorsorgeprodukten künftig europaweit ein einfaches und innovatives privates Altersvorsorgeprodukt, das EU-weit einheitliche Merkmale aufweist, anbieten können sollen". Geregelt sind neben Aufsicht und Registrierung, die Produktgestaltung einer Standardvariante des PEPP, der Vertrieb, Informationspflichten sowie die EU-weite Portabilität des Produkts. Steuervorschriften bleiben den Mitgliedstaaten überlassen.