§§ 1293, 1295 ABGB
§ 235 ZPO.
Stützt ein Kläger in der Streitverhandlung seinen Anspruch erstmals auf einen im Lebensversicherungsvertrag vorgesehenen "Wertzuwachs", während die Ansprüche in der Klage auf eine "pauschale Erfolgszusage" des Anlageberaters gestützt wurden, stellt dies eine Klageänderung aufgrund eines neuen anspruchsbegründenden Sachverhalts dar, der verjährungsrechtlich getrennt zu prüfen ist.