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Keine Aufklärungspflicht nach § 25c KSchG bei negativer Haushaltsrechnung

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2020/2639ÖBA 2020, 64 Heft 1 v. 10.1.2020

§ 1346 ABGB

§ 25c KSchG.

Steht fest, dass die Bank bei einer Bürgschaft für einen Kredit zur Finanzierung der Übernahme eines Geschäftsbetriebs weder erkannte noch erkennen musste, dass eine Hauptschuldnerin ihre Verbindlichkeiten voraussichtlich nicht erfüllen werden könne, kommt eine Aufklärungspflicht nach § 25c KSchG nicht in Betracht. Das gilt auch bei Vorliegen einer negativen Haushaltsrechnung der Hauptschuldnerin, wenn das Betriebsergebnis laut der positiven Planrechnung voraussichtlich für eine Kreditrückzahlung ausreichen hätte müssen.

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