Mit der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, werden EU-weit Mindeststandards für den Schutz von Hinweisgebern eingeführt. Bisher war der Hinweisgeberschutz in der EU nur bruchstückhaft geregelt. Zudem war er in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich bzw. in den verschiedenen Politikbereichen uneinheitlich gestaltet.