Steuerreform 2020
Ende September wurde das Steuerreformgesetz 2020 im Nationalrat beschlossen:
Anhebung der Umsatzgrenze auf € 35.000 für die Anwendung der Kleinunternehmerbefreiung.Pauschalierung für Kleinunternehmer (20% für Dienstleistungsunternehmen und 45% für Unternehmen mit Wareneinsatz – separate Anrechnung tatsächlicher Sozialversicherungsbeiträge).