https://doi.org/10.47782/oeba202012 089501
§§ 864a, 907b, 988, 1379 ABGB.
Eine Klausel, wonach mehrere Kreditnehmer solidarisch haften und jeder von ihnen einzeln disponieren kann, ist nicht objektiv überraschend.
https://doi.org/10.47782/oeba202012 089501
§§ 864a, 907b, 988, 1379 ABGB.
Eine Klausel, wonach mehrere Kreditnehmer solidarisch haften und jeder von ihnen einzeln disponieren kann, ist nicht objektiv überraschend.