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Solidarschuldklausel in FX-Vertrag nicht ungewöhnlich iSd § 864a ABGB.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2020/2714ÖBA 2020, 895 Heft 12 v. 15.12.2020

https://doi.org/10.47782/oeba202012 089501

§§ 864a, 907b, 988, 1379 ABGB.

Eine Klausel, wonach mehrere Kreditnehmer solidarisch haften und jeder von ihnen einzeln disponieren kann, ist nicht objektiv überraschend.

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