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Konsultationen zu MiFIR-Überprüfungsberichten

Neues in KürzeAufsichtsrecht und RisikomanagementMMag. Dominik DammÖBA 2020, 841 Heft 12 v. 15.12.2020

Um die Funktionsweise des MiFID II/MiFIR-Rahmenwerks nach zwei Jahren der Anwendung zu bewerten, ist die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) dazu verpflichtet, zu den Berichten der Europäischen Kommission beizutragen. Mit den im September 2020 veröffentlichten Konsultationspapieren zur Meldepflicht und zur Funktionsweise organisierter Handelssysteme liefert die ESMA Informationen zu ausgewählten Aspekten der MiFIR.

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