COVID-19-bedingte Änderungen der CRR ("CRR-Quick-Fix")
Das Ende Juni verabschiedete Bankenpaket sieht außerordentliche gesetzliche Änderungen der Eigenkapitalvorschriften (CRR II) vor, um die Kreditvergabe zu fördern. Die Änderungen sind bereits per 30.6.2020 in Kraft getreten.