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NewslineDr. Franz RudorferÖBA 2020, 675 Heft 10 v. 15.10.2020

Gesetzliches Moratorium

Bereits im April wurde im beschleunigten Gesetzgebungsverfahren (3., 4. sowie 5. COVID-19-Gesetzespaket) unter anderem das gesetzliche Moratorium (§ 2 Verschiebung der Fälligkeit von Zahlungen bei Kreditverträgen, Artikel 37 des 4. COVID-III-Gesetzes) verabschiedet:

Die Stundung erfolgt, wenn der Kunde wegen COVID-19 Einkommensausfälle hat und die Kreditrückzahlung nicht zumutbar ist.

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