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Die Klausel-RL steht einer Regelung entgegen, die das befasste Gericht hindert, einen Verbraucherkreditvertrag aufgrund der Missbräuchlichkeit einer Wechselkursklausel für nichtig zu erklären, wenn der Vertrag ohne die missbräuchliche Klausel nicht Bestand haben kann. Sofern die Feststellung der Missbräuchlichkeit der Klausel es aber ermöglicht, die Lage des Verbrauchers, in der er sich ohne diese Klausel befunden hätte, wiederherzustellen, ist eine derartige Regelung zulässig

RechtsprechungEuropäischer Gerichtshof (EuGH) und Gericht 1. Instanz (EuG)Univ.-Prof. Mag. Dr. Brigitta LurgerÖBA 2019/86ÖBA 2019, 686 Heft 9 v. 15.9.2019

Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen – RL 93/13/EWG – Art 1 Abs 2 – Art 6 Abs 1 – Auf eine Fremdwährung lauten der Darlehensvertrag – Wechselkursspanne – Ersetzung einer für nichtig erklärten missbräuchlichen Klausel durch eine Rechtsvorschrift – Wechselkursrisiko – Fortbestand des Vertrags nach dem Wegfall der missbräuchlichen Klausel – Nationales System der einheitlichen Rechtsauslegung;

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