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Update: Neues zum Thema MREL

Berichte und AnalysenMag. Slobodan KojićÖBA 2019, 663 Heft 9 v. 15.9.2019

Nach langwierigen Trilogverhandlungen einigten sich die zuständigen EU-Institutionen Ende 2018 auf ein neues Bankenregulierungspaket.1)1)Ausführlicher zur Einigung Karas, Entlastung für kleine Banken, ohne Sicherheit zu senken (online); siehe auch https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CONSIL:ST_14448_2018_INIT&from=EN (abgerufen am 11.6. 2019). Kreditinstitute müssen sich darauf einstellen, dass sich die regulatorischen Rahmenbedingungen signifikant verändern werden. Der Fokus in diesem Beitrag soll auf die Überarbeitung der Regelungen zur Sanierung und Abwicklung von Banken gelegt werden.2)2)Siehe die Richtlinie (EU) 2019/879 (diese wird idF als "BRRD rev" bezeichnet), die von den Mitgliedsstaaten bis zum 28. Dezember 2020 in nationales Recht umzusetzen ist; in diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass zahlreiche Übergangsbestimmungen bestehen (vgl Art 45m BRRD rev). Es wird die aktuelle Rechtslage in Österreich (BaSAG idgF) zum Thema "MREL" dargestellt und auf ausgewählte Änderungen bzw Neuerungen, die sich aufgrund der Änderungsrichtlinie (EU) 2019/879 ergeben werden, hingewiesen.3)3)MREL steht für "Minimum Requirement for Own Funds and Eligible Liabilities" (instituts- bzw gruppenspezifische Kennzahl).

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