Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 16.7.2019 ihren finalen ITS-Entwurf zur aufsichtsrechtlichen Berichterstattung in Bezug auf FINREP veröffentlicht. Dieser ändert die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die aufsichtlichen Meldungen der Institute. Die Änderungen betreffen insbesondere die Berichtspflichten über notleidende (non-performing exposures, NPE) und gestundete Risikopositionen (forborne exposures, FBE). Darüber hinaus sind Änderungen in Bezug auf Berichtspflichten über Gewinn- und Verlustposten und Änderungen aufgrund der Umsetzung des neuen International Financial Reporting Standards zu Leasingverhältnissen (IFRS 16) enthalten.