vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abberufung des Testamentsvollstreckers wegen einer "Sperre von Guthaben" nach § 133 Abs 4 AußStrG.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2019/2591ÖBA 2019, 529 Heft 7 v. 15.7.2019

§§ 21, 259 ABGB

§ 133 AußStrG.

Eine vom Pflegschaftsgericht angeordnete "Sperre von Guthaben" nach § 133 Abs 4 AußStrG führt grundsätzlich zu keinem vollständigen Verlust der Funktion des Testamentsvollstreckers und stellt daher keinen wichtigen Grund für dessen Enthebung dar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!