Am 3.6.2019 veröffentlichte die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) ihr finales Rundschreiben zum Thema Transaction Monitoring. Darin erläutert die FMA die sich aus § 16 Abs. 1 Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) ergebenden Meldepflichten im Bereich der Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.