§ 879 ABGB
§§ 82 f GmbHG.
Die Einräumung eines unentgeltlichen Wohnungsgebrauchsrechts an einen Gesellschafter kann einen Verstoß gegen die Kapitalerhaltungsvorschriften darstellen. Dies gilt auch dann, wenn ein solches Gebrauchsrecht auf Veranlassung eines Gesellschafters einem dem Gesellschafter nahestehenden Dritten eingeräumt wird, da die Zuwendungen dann wirtschaftlich gesehen dem Gesellschafter selbst zukommen.