Mit dem gegenständlichen Ministerialentwurf wird die Richtlinie (EU) 2017/828 zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG (2. Aktionärsrechterichtlinie) in Hinblick auf die Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre in nationales Recht umgesetzt. Das Bundesgesetz zielt auf mehr Transparenz in Bezug auf Vergütungsvereinbarungen ab und schafft neue Informationsverpflichtungen für börsenotierte Aktiengesellschaften sowie für Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen.